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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Merlin Entertainments ist sich bewusst, wie wichtig es ist, eine Website bereitzustellen, die für alle Nutzergruppen zugänglich ist, einschließlich Menschen mit Einschränkungen wie Blindheit und Sehschwäche, Taubheit und Hörverlust, Lernbehinderungen, kognitiven Einschränkungen, Bewegungseinschränkungen, Sprachbehinderungen, Lichtempfindlichkeit und Kombinationen davon.

Merlin Entertainments hat diese Website unter Berücksichtigung der Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) gestaltet.

Merlin Entertainments und LEGOLAND® Deutschland sind bemüht, die Website www.PEPPAPIGPark.de im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.PEPPAPIGPark.de.

Kontaktformular für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Probleme schnellstmöglich zu beheben. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung von diesbezüglichen Rückmeldungen ist:
LEGOLAND® Deutschland Freizeitpark GmbH
LEGOLAND Allee 1
89312 Günzburg

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv/

Stand der Barrierefreiheit

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung der Website www.PEPPAPIGPark.de ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung. Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei, sie befinden sich derzeit in Bearbeitung:

  1. Es können Bilder existieren, die keinen Wert für das Alt Attribut eingepflegt haben.
  2. Es gibt auf einigen Seiten Überschriften mit identischem Inhalt.
  3. Die Überschriftenhierarchien sind auf ein manchen Seiten nicht konsistent.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Es gibt auf manchen Seiten kein ausreichendes Kontrastverhältnis zwischen Hintergrund und Textfarbe.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit der Website zu verbessern und die Anforderungen der BITV zu erfüllen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt.

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